Museum der Wahnsinnigen Schönheit

Konzeption des rechtlichen Rahmens
des Haus des Eigensinns - Museum der Wahnsinnigen Schönheit
Eigentümer des Gebäudes soll eine Stiftung sein.
Das Eigentum des Grundstücks sollte ebenfalls dieser Stiftung übergeben werden, denkbar wäre auch ein langfristiger Erbpachtvertrag mit dem derzeitigen Eigentümer, dem Bezirk Tiergarten.

Zweck der Stiftung
ist der Bau des Gebäudes und die Garantie des Konzepts
des Haus des Eigensinn - Museum der Wahnsinnigen Schönheit,
wie sie in diesem Prospekt beschrieben sind.

Die Stiftung wird den Namen "Haus des Eigensinns" führen.

Die Stiftungsräte haben sich am 26.1.1998 zum
Freundeskreis des Museums "Haus des Eigensinns" zusammengeschlossen, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, um sich in der Öffentlichkeit für die Errichtung der Stiftung und den Bau des Museums "Haus des Eigensinns" an der historischen Stätte Tiergartenstraße 4 in Berlin einzusetzen.
Bei Gründung der Stiftung wird ein Betrag in Höhe von 1,75 Millionen DM gestiftet, der die Hälfte der durch Kostenvoranschläge ermittelten Kosten für den Bau abdeckt.

Nach Bau des Haus des Eigensinns, soll mit dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg ein langfristiger Mietvertrag über das gesamte Objekt abgeschlossen werden und der Mieter muß für die laufenden Unterhaltskosten Sorge tragen.
Der Mietpreis soll nur die minimalen Verwaltungskosten der Stiftung kompensieren.

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener stellt dem "Haus des Eigensinns" dür die Hälfte des jährlichen Betriebs-Überschusses die Werke der unter dem Namen Prinzhorn bekannt gewordenen Sammlung zur Verfügung.

Der Landesverband soll im Auftrag des Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zum Betrieb des "Haus des Eigensinns" eine gemeinnützige Museums Betriebs GmbH gründen, die sich über Zuwendungen und Eintrittsgelder finanziert.


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